Nächsten Montag und Dienstag Sondersitzungen im #OeNR – warum das? #InstPSS

Montag und Dienstag nächster Woche finden zwei Sondersitzungen des #OeNR hintereinander statt, was selbst im österreichischen Nationalrat eine Seltenheit ist. Die erste – eingebracht von den Regierungsfraktioen (Drittelverlangen) – befasst sich angeblich – so wird es von Regierungsseite kommuniziert – mit einer Erklärung zu aktuellen europäischen Fragen. Wie gesagt angeblich, denn vielmehr hatten die Regierung und die Regierungsfraktionen es verschlafen, eine Verordnung durch ein Verfassungsgesetz umzusetzen. Dabei geht es um gewisse Ausnahmen von den Russlandsanktionen für bestehende öffentliche Altverträge, die vom Bund und den Ländern abgeschlossen wurden. Um einen – für Österreich äußerst peinlichen – Verstoß gegen die Sanktionen zu vermeiden, müssen die von Österreich konkret genutzten Ausnahmen bis 14. Oktober dJ vom Bund der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten notifiziert werden. Damit dies verfassungskonform ablaufen kann, bedarf es einer sogenannten Kompetenzdeckungsklausel im Verfassungsrang, um nicht verfassungswidrig in die Länderkompetenzen einzugreifen. Ohne Sondersitzung könnte nämlich die genannte Frist nicht eingehalten werden. Neben Einzelgenehmigungen können auch mittels Verordnung bestimmte Arten von Leistungen genehmigt werden; auch für diese Verordnungen bedarf es einer gesetzlichen Grundlage.

 

Die Sondersitzung am Dienstag – verlangt von 20 FPÖ-Abgeordneten – dient der Abhaltung einer Dringlichen Anfrage an den Bundesminister für Inneres zum Thema „Österreich braucht Wohlstand und Sicherheit statt EU-Sanktionen und Asylanten-Ansturm“, ein neuerlicher Aufguss der FPÖ-Aktuellen Europastunde aus der letzten NR-Sitzung vom 21. September. Eine sehr intensive und kontroversielle Debatte ist vorherzusehen.